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   BSG, 30.04.1981 - 8/8a RU 42/80   

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BSG, 30.04.1981 - 8/8a RU 42/80 (https://dejure.org/1981,3640)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1981 - 8/8a RU 42/80 (https://dejure.org/1981,3640)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1981 - 8/8a RU 42/80 (https://dejure.org/1981,3640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bevorrechtigte Konkursforderung - Rückständige Berufsgenossenschaftsbeiträge - Verfassungsmäßigkeit

Papierfundstellen

  • ZIP 1981, 998
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67

    Konkurs des Beitragsschuldners - Forderungen der Krankenkasse - Konkursvorrecht -

    Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 8a RU 42/80
    Ebenso wie seinerzeit der 3. Senat ist auch der erkennende Senat daher nicht gehindert, den Rechtsweg für zulässig zu erklären (BSGE 32, 263, 26h).

    Für die Feststellung von Beitragsrückständen der Sozialversicherungsträger als bevorrechtigte Konkursforderungen (@ 28 Abs. 3 RVO in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung - jetzt 5 61 Abs. 1e KO im Verfahren nach 5 146 K0 sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig (BGHZ 55, 224; BSGE 32, 263, 264, 265 mit NachweiSen).

    Schon der 3. Senat des BSGhat ausgeführt (BSGE 32, 263, 267), daß die Bevorrechtigung nach 5 28 Abs } RVO aF, @ 61 Abs1 KO aF von rückständigen Beiträgen zu einer freiwilligen Versicherung bei einem Sozialversicherungsträger nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, weil an der Befriedigung der Forderung eines privaten Versicherungsunternehmens im Konkurs kein oder jedenfalls nicht ein so erhebliches öffentliches Interesse wie an der Erfüllung von Beitragsan3prüchen eines Sozialversicherungsträgers bestehe.

  • BGH, 22.01.1971 - I ARZ 324/70

    Rechtsweg für Feststellung des Konkursvorrechts

    Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 8a RU 42/80
    Aufgrund eines entsprechenden Vdrlagebeschlusses des BSG hat der Bundesgerichtshof seine abweichende Rechtsauffassung in BGHZ 54, 293 aufgegeben (Beschluß vom 22. Januar 1971, BGHZ 55, 224).

    Für die Feststellung von Beitragsrückständen der Sozialversicherungsträger als bevorrechtigte Konkursforderungen (@ 28 Abs. 3 RVO in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung - jetzt 5 61 Abs. 1e KO im Verfahren nach 5 146 K0 sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig (BGHZ 55, 224; BSGE 32, 263, 264, 265 mit NachweiSen).

  • BSG, 05.02.1980 - 2 RU 33/78

    Konkursverwalter - Unfallversicherung - Sozialgerichtsbarkeit - Masseschulden -

    Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 8a RU 42/80
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits mehrfach entschieden, daß für Streitigkeiten über das Konkursvorrecht und die Eigenschaft als Masseschuld von Beitragsrückständen der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit offensteht (zuletzt BSGE 49, 276 mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung; Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1980 - 8a RU 96/79).

    Dieses Konkursvorrecht genießen von jeher alle Sozialversicherungsträger (BSG aaO; für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ausdrücklich BSGE 25, 235 ff und neuerdings mit eingehender Begründung unter Hinweis auf die historische Entwicklung BSGE 49, 276 ff).

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 8a RU 42/80
    Vorkonstitutionelle Gesetze (Art. 123 GG) sind auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz allein von den zuständigen Gerichten zu überprüfen, nicht dagegen von dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 2, 124, 129, 130).
  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 148/67

    Abwässerbeseitigung und Sozialbindung des Eigentums

    Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 8a RU 42/80
    Aufgrund eines entsprechenden Vdrlagebeschlusses des BSG hat der Bundesgerichtshof seine abweichende Rechtsauffassung in BGHZ 54, 293 aufgegeben (Beschluß vom 22. Januar 1971, BGHZ 55, 224).
  • BSG, 30.10.1980 - 8a RU 96/79

    Berufsgenossenschaft - Rückständiger Beitrag - Konkurseröffnung - Masseschulden

    Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 8a RU 42/80
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits mehrfach entschieden, daß für Streitigkeiten über das Konkursvorrecht und die Eigenschaft als Masseschuld von Beitragsrückständen der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit offensteht (zuletzt BSGE 49, 276 mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung; Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1980 - 8a RU 96/79).
  • BFH, 29.06.1965 - VI 13/64 S

    Rechtsweg bei Streitigkeiten um öffentliche Abgaben - Konkursvorrecht einer

    Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 8a RU 42/80
    Entscheidungen über den Rechtsweg bei Streitigkeiten über das Konkursvorrecht von Steuerforderungen gemäß 5 61 Abs. 1 Nr. 2 K0 (etwa BGHZ 19, 163, 164 oder BFHE 82, 678) sind demgegenüber nicht einschlägig.
  • BSG, 28.10.1966 - 2 RU 183/62

    Konkurs des Beitragspflichtigen - Vorrecht des Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 8a RU 42/80
    Dieses Konkursvorrecht genießen von jeher alle Sozialversicherungsträger (BSG aaO; für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ausdrücklich BSGE 25, 235 ff und neuerdings mit eingehender Begründung unter Hinweis auf die historische Entwicklung BSGE 49, 276 ff).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Dies gilt auch für Geldforderungen der Sozialversicherungsträger wie etwa Beitragsforderungen oder Nebenforderungen, die außerhalb des Konkurses durch Verwaltungsakt festgesetzt werden (vgl zB BSG, Urteil vom 30. April 1981 Az: 8/8a RU 42/80 in USK 8173 und BSGE 54, 84 ff = SozR 4100 § 160 Nr. 4).
  • LSG Hessen, 30.01.2020 - L 1 KR 683/18

    Unzulässigkeit der Klage einer gesetzlichen Krankenkasse auf Feststellung einer

    Sie erlässt einen Verwaltungsakt über rückständige Sozialversicherungsbeiträge (§ 28h Abs. 2 S. 1 Hs. 1 SGB IV) und ggf. auch einen Widerspruchsbescheid (§ 28 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 SGB IV; vgl. Braun/Specovius, InsO-Kommentar 7. Aufl. 2017, § 185 Rn. 5; vgl. auch: BSG 29.4.1971 - 3 RK 55/67, BSGE 32, 263; BSG 30.4.1981 - 8/8a RU 42/80, ZIP 1981, 998, 1000).
  • LG Itzehoe, 18.07.2008 - 9 T 27/08

    Zuständige Gerichtsbarkeit für die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen

    In der Rechtsprechung zum Konkursvorrecht nach § 51 KO war aber anerkannt, dass die Frage der Bevorrechtigung einer sozialrechtlichen Forderung im Konkurs selbst dann von den Sozialgerichten zu entscheiden ist, wenn sie den alleinigen Gegenstand des Rechtsstreits bildet (BGH NJW 1971, 1271; BSG ZIP 1981, 998).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 32/81

    Beiladung - Feststellungsstreit - Masseschulden - Konkurs des Komplementärs

    der Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen den Konkursverwalter prüfen müssen (vgl dazu BSG SozR 2200 5 28 Nr. 4 und BSG Urteil vom 30. April 1981 - 8/8a RU 42/80 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1981 - L 16 KR 51/81
    Nach Eröffnung des Konkursverfahrens kann die Zuordnung von Haftungsmassen und kann die Bestimmung von Rangordnungen nicht durch Verwaltungsakt geregelt werden; entgegen BSG 1980-10-30, 8a RU 96/79 = SozR 2200 § 28 Nr. 4 und entgegen BSG 1981-04-30, 8/8a RU 42/80.2.
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